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Stadtpolizei & Fussgängerzone
Ladezeiten und Sonderbewilligung in der Altstadt
Die Regeln für die Schaffhauser Altstadt, deren Gassen oft nur wenig Platz für ein Umzugsfahrzeug lassen, stehen im städtischen Reglement über das Verkehrsregime in der Fussgängerzone. Betroffen sind unter anderem Vordergasse, Vorstadt, Fronwagplatz, Unterstadt, Oberstadt, Webergasse und Stadthausgasse. Grundsätzlich gilt ein Fahr- und Parkverbot ausserhalb markierter Plätze.
Bewilligungsfreie Zeiten für den Güterumschlag in der Fussgängerzone
| Tage | Güterumschlag ohne Bewilligung |
| Montag bis Freitag | 19:00 – 11:00 Uhr |
| Samstag und Sonntag | 17:00 – 09:00 Uhr |
Unter Beachtung der Nachtruhe; zugelassen sind Fahrzeuge bis 12 Meter Länge.
Ausserhalb der Zeitfenster
Wer tagsüber laden muss, braucht eine schriftliche Ausnahmebewilligung der Stadtpolizei. Für Umzüge zuständig ist der Verkehrs- und Parkdienst im Stadthaus, Stadthausgasse 12. Die Stadt erteilt solche Bewilligungen restriktiv. Stellen Sie das Gesuch rechtzeitig, idealerweise einige Tage vor dem Umzug, und begründen Sie, warum das Zeitfenster nicht genügt.
Die Bewilligung muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen und nennt Kontrollschild, Zeitraum und Zweck. Beachten Sie: Die Erlaubnis, in die Fussgängerzone zu fahren, berechtigt nicht zum Parkieren. Dafür ist eine separate Bewilligung nötig.
Neuhausen und übrige Gemeinden
Auch in Neuhausen am Rheinfall braucht die Benützung von öffentlichem Grund eine Bewilligung. Ein spezielles Verfahren für Umzüge ist nicht publiziert. Fragen Sie deshalb bei der Gemeindeverwaltung nach, wenn der Umzugswagen auf der Strasse oder dem Trottoir stehen soll.